Stipendien
Bischöfliche Studienförderng Cusanuswerk
Folgende Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an den Auswahlverfahren des Cusanuswerks gegeben sein:
- hervorragende fachliche Leistungen und interdisziplinäres Interesse
- ausgeprägtes gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein, ehrenamtliches Engagement, Kreativität, Offenheit und Reflexionsvermögen
- Mitgliedschaft in der katholischen Kirche (Bewerberinnen und Bewerber, die einer nicht-unierten orthodoxen oder altorientalischen Kirche angehören, ist eine Bewerbung nach Einzelfallprüfung möglich), ein gelebter christlicher Glaube und die Bereitschaft, die Kirche mitzugestalten
- deutsche Staatsangehörigkeit; ausländische Studienanfänger können zum Auswahlverfahren zugelassen werden, wenn sie nach § 8 Abs. 1-3 des BAföG Ausbildungsförderung erhalten können
Bitte beachten: Hier geht es um die grundsätzliche Berechtigung, Fördermittel zu beziehen, nicht darum, ob man persönlich aufgrund der Einkommensverhältnisse der Eltern tatsächlich BAföG erhält oder erhalten würden!
- Deutschkenntnisse mindestens im Umfang von Sprachniveau B2 (CEFR).
- Abitur oder Hochschulzugangsberechtigung, die zum Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule berechtigt.
- Die Anmeldung zum Erstsemesterauswahlverfahren muss bis zum 01.07. direkt beim Cusanuswerk erfolgen. Danach folgen alle weiteren Informationen.
- Für höhere Semester sind Bewerbungen per Online-Formular beim Cusanuswerk jederzeit möglich, bis spätestens 01.08.
- Die KHG übernimmt ein Gutachten, das ein wichtiger Baustein im Auswahlverfahren darstellt.
KAAD – Stipendienprogramm 2
Folgende Vorraussetzungen müssen für eine Bewerbung gegeben sein:
- Herkunft aus einem Entwicklungs- oder Schwellenland Afrikas, Asiens, des Nahen und Mittleren Ostens oder Lateinamerikas,
- Studium in Deutschland, Studiendauer mindestens noch 10 Monate
- Masterstudiengang (Bewerbung dafür in den Abschlusssemestern des Bachelor möglich), ein Diplom- oder Magisterstudiengang (Bewerbung frühestens nach Zwischenprüfung bzw. Vordiplom) oder eine Promotion an einer deutschen Hochschule
- Katholische Konfession (oder, vor allem aus dem Nahen und Mittleren Osten, einer christlichen Konfession angehören). Bewerber/innen einer anderen Religion können gefördert werden, wenn sie von katholischen Partnern im Blick auf eine dokumentierbare Bereitschaft zum interreligiösen Dialog vorgeschlagen werden.
- Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Kommunikationsniveau.
- Ein überdurchschnittliches Leistungspotenzial für das Studium bzw. die Forschung
- die Ausrichtung von Studium oder Forschung auf eine dauerhafte Reintegration in Ihre Heimatregion (andernfalls gilt das Stipendium als Darlehen),
- kirchliches und soziales Engagement bzw. Bereitschaft zum interreligiösen Dialog
Eine Bewerbung erfolgt ausschließlich über die KHG und benötigt angesichts der umfangreichen Bewerbungsunterlagen (insbesondere Fachgutachten etc.) einige Monate!
AMHV
Formale Vorrausetzungen:
- Du studierst an einer Hochschule im Erzbistum Freiburg und hast gute bis sehr gute Noten (kein Promotionsstudium).
- Du befindest dich in der Endphase deines Studiums (Förderdauer max. 12. Monate).
- Du bist katholisch, deutsch (Ausnahmen möglich) und engagiert.
Höhe des Stipendiums:
Zwischen 100 Euro und 400 Euro monatlich (früheste Förderung ab 1. Juni, Förderende spätestens am 31. Juli des Folgejahres).
Bewerbungsfrist ist jährlich der 31.03.
Wenn du die Bewerbungsunterlagen benötigst, sprich uns gerne an!